Bei der Stückaktie handelt es sich um eine (unechte) nennwertlose Aktie, die einen Anteil am Grundkapital verkörpert. Stückaktien besitzen keinen aufgedruckten Nennwert, jedoch einen “fiktiven” (bzw. rechnerischen) Nennbetrag. Dieser fiktive Nennbetrag lässt sich wie folgt berechnen: Grundkapital dividiert durch die Anzahl der augegebenen Aktien. Nach §8 Abs. 3 Satz 3 AktG darf dieser fiktive Nennbetrag nicht 1,00 EUR unterschreiten.

“Stückaktie” wird häufig mit “no-par-value share” übersetzt. Der “fiktive Nennbetrag”, d.h. der Anteil der Stückaktie am Grundkapital (GK/Anzahl der ausgegeben Aktien), wird häufig als “notional value” übersetzt (z.B. “notional value of EUR 1.00 each”).