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Nachhaltigkeitsberichte professionell ins Englische übersetzen
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Fachübersetzungen für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Auch im 21. Jahrhundert dürfte die Erzielung angemessener Renditen als wesentliches Ziel des unternehmerischen Handelns gelten. Gleichzeitig hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Berücksichtigung des ökologischen und sozialen Umfelds ebenfalls von Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund hat sich der regulatorische Rahmen auf EU-Ebene deutlich verändert.
Als Berater für Finanz- und Unternehmenskommunikation beschäftigen wir uns bereits seit einigen Jahren mit dem Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung für englischsprachige Stakeholder.
Unser angloamerikanisches Team vereint ein erstklassiges akademisches Fundament mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Finanzen, Recht, Investor Relations und CSR.
Das Thema „Nachhaltigkeit“ befindet sich im steten Wandel, wobei die entsprechenden gesetzlichen Regularien und Standards ebenfalls fortlaufend überarbeitet und aktualisiert werden, um den sich verändernden Anforderungen gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, sich als Übersetzer kontinuierlich weiterzubilden und die neuesten Entwicklungen zu verfolgen. Nur so kann eine fachlich korrekte Übersetzung gewährleistet werden. Wir fühlen uns dem lebenslangen Lernen verpflichtet.
Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026: Präzision in einem neu justierten Regelungsrahmen
Der unionsrechtliche Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und -kommunikation befindet sich in einer Phase grundlegender Neujustierung. Mit der Richtlinie (EU) 2025/794 („Stop-the-Clock“) und der am 18. März 2026 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2026/470 wurden sowohl der zeitliche Anwendungsrahmen als auch der sachliche Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erheblich verändert. Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung soll sich künftig im Wesentlichen auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Nettoumsatzerlösen von mehr als 450 Mio. EUR konzentrieren. Zugleich begrenzt der sogenannte Value Chain Cap den Umfang der Nachhaltigkeitsinformationen, die berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Geschäftspartnern in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen.
Eine weitere Zäsur markiert die am 3. Juli 2026 erfolgte Annahme überarbeiteter European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die Europäische Kommission. Nach Angaben der Kommission wurde die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 % und die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 % reduziert. Parallel dazu wurde ein freiwilliger Berichtsstandard für Unternehmen außerhalb des verpflichtenden CSRD-Anwendungsbereichs angenommen. Die beiden delegierten Rechtsakte befinden sich derzeit noch im Prüfverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates; ihre Anwendung setzt den Abschluss dieses Verfahrens voraus. Die regulatorische Vereinfachung bedeutet jedoch keineswegs, dass die sprachlichen und terminologischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen geringer werden. Im Gegenteil: Je stärker Berichtspflichten differenziert, Wesentlichkeitsvorbehalte konkretisiert und Informationsanforderungen begrenzt werden, desto wichtiger wird die präzise Wiedergabe ihres jeweiligen normativen Gehalts.
Auch jenseits der formalen Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Anforderungen an die Umweltkommunikation erheblich gestiegen. Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – häufig als EmpCo-Richtlinie bezeichnet – wurde in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Die neuen Bestimmungen treten am 27. September 2026 in Kraft. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ sind dann nur noch unter eng gefassten Voraussetzungen zulässig. Aussagen über künftige Umweltleistungen müssen auf einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen beruhen; die Fortschritte sind regelmäßig durch einen unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt worden sein. Zudem ist es unzulässig, allein auf der Grundlage der Kompensation von Treibhausgasemissionen zu behaupten, ein Produkt weise neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf das Klima auf.
Von diesen verbindlichen Vorgaben ist der Vorschlag für eine eigenständige Green Claims Directive (COM(2023) 166) strikt zu unterscheiden. Nach dem Abbruch der Trilogverhandlungen im Juni 2025 ist das Gesetzgebungsverfahren weiterhin blockiert; eine verabschiedete Green Claims Directive liegt gegenwärtig nicht vor. Hinzu kommt die Verordnung (EU) 2024/1781 über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte, die mit dem Digitalen Produktpass einen Rahmen für die strukturierte und maschinenlesbare Bereitstellung produktbezogener Nachhaltigkeitsinformationen schafft. Nachhaltigkeitskommunikation erstreckt sich damit zunehmend über den klassischen Bericht hinaus auf Websites, Produktinformationen, Kennzeichnungen, Datenräume und weitere Formen der kommerziellen Kommunikation.
Vor diesem Hintergrund kann die Übersetzung von Nachhaltigkeitsinformationen nicht auf die sprachliche Übertragung einzelner Aussagen reduziert werden. Begriffe wie „klimaneutral“, „Netto-Null“, „umweltfreundlich“, „recycelt“, „nachhaltig“ oder „verantwortungsvoll“ sind weder beliebig austauschbar noch von ihrem regulatorischen und methodischen Kontext zu trennen. Eine fachgerechte Übersetzung muss unter anderem den Bezugsgegenstand einer Aussage, ihre Datengrundlage, den Berichtszeitraum, die Systemgrenzen, den Grad der Verbindlichkeit, den Stand einer externen Prüfung sowie die Unterscheidung zwischen Emissionsvermeidung, Emissionsminderung und Kompensation exakt abbilden. Sie darf eine Aussage in der englischen Sprachfassung weder verabsolutieren noch ihren Geltungsbereich ungewollt erweitern. Erforderlich sind daher nicht nur ausgeprägte sprachliche Kompetenz, sondern auch die fortlaufende Auswertung der einschlägigen Rechtsakte, ihrer Änderungen und der amtlichen deutschen und englischen Sprachfassungen. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Sprache, Recht, Rechnungslegung und Unternehmenskommunikation liegt unsere fachliche Stärke.
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Mut zur Lücke?
Der berühmte M t zur Lü ke lässt sich kaum mit dem Ziel erfolgreicher globaler Kommunikation vereinbaren…