Neue Nachweispflichten für Unternehmen, die Waren umsatzsteuerfrei ins europäische Ausland liefern.

Ab dem 01.10.2013 gelten die geänderten Regelungen für den Beleg- und Buchungsnachweis (§17a Umsatzsteuerdurchführungsverordnung). Der Kunde muss nun bestätigen, dass die Ware tatsächlich im EU-Ausland angekommen ist. Ohne diese Bestätigung ist die Steuerfreiheit der Lieferung gefährdet. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt entsprechende Musterdokumente zur Verfügung (DE, EN und FR, Seiten 13, 14 und 15 der PDF). Nachweise in anderen Sprachfassungen bedürfen einer beglaubigten Übersetzung. Gern stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

BMF-Musterdokumente